[users-de] Heise und Abstimmungsgeräte

Oskar Hahn mail at oshahn.de
Do Dez 13 11:39:42 UTC 2012


Hallo Bernhard,
Am 13.12.2012 09:40, schrieb Bernhard Reiter:
> Da scheint es mir spannend mehr zu erklären, warum dafür eigene
> Abstimmungsgeräte benutzt werden. Es ist sicherlich einfach
> eine Abstimmung mit den Geräten eingeloggter Nutzer zu programmieren.
> Die Unterstützungsfunktion von Anträgen zeigt das ja.
> 
> Der Knackpunkt scheint mir zu sein, den rechtlichen und anderen Anforderungen 
> einer offiziellen Wahl gerecht zu werden. Oder?
Wieso die Abstimmung mit extra Geräten läuft und nicht über die
OpenSlides-Oberfläche selbst hat Emanuel ja bereits erklärt. Noch kurz
zu dem Punkt "Anforderungen einer offiziellen Wahl".

Momentan unterstützen die Geräte nur Abstimmungen bei Anträgen und keine
(Personen-) Wahlen.

Doch auch wenn in Zukunft auch Wahlen unterstützt werden sollten, gibt
es pauschal keine rechtlichen Anforderungen an eine "offizielle" Wahl.
Welche Anforderungen bestehen richtet sich nach der Art der Versammlung.
Beispielsweise müssen deutsche Parteien ihren Vorstand nach § 15 Abs. 2
Satz 1 PartG geheim wählen. Bei Vereinen bestimmt allein die Satzung wie
die Wahl abläuft und ob diese geheim erfolgen muss. Vereinssatzungen die
offene Wahlen vorschreiben sind grundsätzlich zulässig.

Ich persönlich glaube nicht, dass mit einer Software geheim abgestimmt
oder geheim gewählt werden kann. Ob der Einsatz von OpenSlides mit
Abstimmungsgeräten für die eigene Versammlung zulässig ist, muss der
Versammlungsleiter selbst prüfen, oder einen auf OpenSlides
spezialisierten Anwalt fragen :)

Gruß Oskar

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