[OpenSlides users-de] Lizenzwechsel

Oskar Hahn mail at oshahn.de
Sa Jun 1 16:31:16 CEST 2013


Hallo zusammen,

ich hatte in den letzten Wochen wenig Zeit, von daher ist die Diskussion
um den Lizenzwechsel auch liegen geblieben.

Ich versuche einmal die Diskussion zusammenzufassen.

Es geht um die Frage, ob in Zukunft OpenSlides unter der MIT-Lizenz
anstatt der GPL2+ entwickelt wird.

Angeregt wurde dies von Norman und mir, da die MIT-Lizenz im
Python-Umfällt üblicher ist und der OpenSlides Code somit auch von
anderen Python-Programmen wiederverwendet werden kann. Unter anderem für
OpenSlides-Plugins, für welche wir den Entwicklern eine freie Lizenzwahl
lassen wollen.

Roland spricht sich für die GPL aus, da der Schutz der Freiheiten bei
einer (End)Anwendungen wie OpenSlides wichtig ist. Der Unterschied zu
"Infrastruktur/Libraries" (wie zB Django) ist, dass es möglich sein
soll, diese leicht in andere Anwendungen zu integrieren.

Bernhard spricht sich ebenfalls für die GPL aus. Auch ihm kommt es mehr
auf einen Schutz der Freiheit an, weshalb sogar die GNU AGPL seiner
Meinung nach in Frage käme. Wenn doch eine Lizenz ohne starkes copyleft
sein soll, dann wenigstens die LGPL, Apache Licence oder die GNU APL.

Bernhard sieht die Gefahr, dass ein Anbieter proprietäre Software
OpenSlides verändert und unter einem anderem Namen leicht verbessert
verbreitet und somit einen Marktvorteil erlangt. Auch ohne einen Hinweis
auf OpenSlides. Möglich sei auch eine schlechtere Version von Software
unter dem Namen OpenSlides zu verbreiten, wodurch Nutzer abgeschreckt
würden.

Andy spricht sich für die MIT oder BSD-Lizenz aus. Ihm ist lediglich an
der Lizenz der Hinweis "no implied warranty" wichtig. Wie Norman zuvor
sieht er keine Gefahren für OpenSlides, welche die GPL nötig machen.


Ich denke das dies im Wesentlichen die Argumente sind, die auch
Anderweitig bei der Diskussion GPL vs. no-copyleft geführt werden. Ich
glaube auch nicht, dass wir an dieser Stelle diese Diskussion
abschließen werden. Es wird wohl letztendlich immer eine Frage der
eigenen Vorliebe bleiben, welche von den Urhebern (Programmieren)
entschieden werden muss.

Für meinen Teil bleibe ich dabei, dass die die MIT-Lizenz für die beste
Wahl für OpenSlides halte. OpenSlides ist für mich nicht nur eine
End-Anwendungssoftware, sondern enthält einigen (zum großen Teil von mir
geschriebenen Code) der abstrakt genug wäre, ihn in anderen Projekten
einzusetzen. Insbesondere wenn dies Projekte mit anderen
Python-Entwicklern sind, die üblicherweise ihre Projekte unter eine
no-copyleft-Lizenz stellen, möchte ich die Freiheit haben meinen Code
aus OpenSlides beitragen zu können. Die GPL verhindert dies momentan.
Dies würde auch durch die LGPL verhindert werden.

Die Gefahr, dass jemand anderes OpenSlides proprietär weiterentwickelt
sehe ich genau wie Norman und Andy ebenfalls nicht. Die Arbeit sich in
den Code einzuarbeiten ist vermutlich größer als einfach die Idee
aufzugreifen und nach zu programmieren. Hiergegen hilft das Urheberrecht
nicht. Sollte jemand anderes den Namen OpenSlides missbrauchen, könnten
wir uns unabhängig von irgendeiner gewählten (UrhR-)Lizenz auf unseren
Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG berufen und gegen die Verwendung
vorgehen. Das der Werktitelschutz insbesondere bei
FreienSoftwareLizenzen unabhängig ist, wurde von Kammergericht Berlin
bereits festgestellt.


Bisher haben sich folgende Miturheber von OpenSlides für die Frage MIT
oder GPL positioniert.

Andy: pro MIT
Norman: pro MIT
Oskar: pro MIT
Roland: pro GPL, kann jedoch mit MIT leben.

Ich würde daher vorschlagen, dass wir OpenSlides 1.4 wie gehabt unter
der GPL2+ veröffentlichen. Mit der Entwicklung von OpenSlides 1.5 wirken
wir dann darauf hin, diese unter die MIT-Lizenz zu stellen. Dazu gehört
selbstverständlich uns von den anderen Miturhebern die ausdrückliche
Erlaubnis einzuholen.

Ist das in Ordnung?

Gruß Oskar

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